Das Gesetz zum Arbeitnehmer-Datenschutz ist auf den Weg gebracht
…und beinhaltet dabei auch einen Abschnitt, der die Internetrecherchen des Arbeitgebers im Rahmen der Personalauswahl, sprich des Recruitings, regeln soll.
Der Hintergrund dieser Gesetzesinitiative (die sueddeutsche.de nennt es das
Anti-Skandal-Gesetz) ist vielen sicher noch gut in Erinnerung: Die Bespitzelung von Mitarbeitern bei Lidl oder die ebenfalls unschönen Datenskandale bei der Telekom oder der Bahn haben die Bundesregierung zum Handeln bewegt. Eine wichtige Gesetzeslücke sollte geschlossen werden und der Datenschutz in Betrieben auch gerade zu Gunsten der Mitarbeiter auf den Stand der Zeit gebracht werden.
Wie das nunmal zu sein scheint bei gesetzlichen Regelungen, bleibt es nicht nur beim Kernthema, sondern es werden gleich eine Reihe Nebenschauplätze mit angesprochen. In diesem Fall sieht der Gesetzesentwurf zum Arbeitnehmer-Datenschutz folgende Handlungsfelder vor:
- ÜBERWACHUNG: Heimliche Videoüberwachung wird untersagt.
- GESUNDHEITSCHECK: Wird alles in allem weiter erlaubt bleiben.
- KORRUPTIONSBEKÄMPFUNG/ DATENSICHERUNG: Der Arbeitgeber darf Daten von
Mitarbeitern nur erheben ohne diese darüber zu unterrichten, wenn bestimmte enge
Voraussetzungen vorhanden sind (z.B. Verdacht auf Straftat)
und - INTERNET-RECHERCHE: Der Arbeitgeber darf sich nicht mehr uneingeschränkt im Internet
über Beschäftigte/ Bewerber informieren.
Der letzte Punkt, derjenige über die Grenzen der Internetinformation insbesondere aus sozialen Netzwerken, wie Xing oder Facebook ist für die Personalbeschaffung und Recruitingaktivitäten von Unternehmen von besonderer Relevanz.
Daher hierzu ein paar Details: Weiterlesen