Geld ist nicht alles! Mitarbeiter-Benefits sind in vielen Fällen sinnvoller als eine Gehaltserhöhung. Sie bringen zahlreiche Vorteile, die das Arbeitsumfeld verbessern und die Zufriedenheit der Mitarbeiter steigern. Unterschiedliche Benefits können vielfältig gestaltet werden und erlauben es Arbeitgebern, individuell auf die Bedürfnisse ihrer Angestellten einzugehen. Solche Zusatzleistungen helfen dabei, die Motivation der Mitarbeiter zu erhöhen, ohne dabei gleich die Lohnkosten in die Höhe zu treiben. Zudem können sich Arbeitgeber dadurch auch im Wettbewerb um qualifizierte Fachkräfte wesentlich besser positionieren.
In diesem Artikel untersuche ich, welche Aspekte von Mitarbeiter-Benefits es gibt und wie sie wirken können.
Das Thema Benefits oder Zusatzleistungen, wie die Mitarbeiter-Benefits auch manchmal genannt werden, klingt erst einmal recht einfach. Doch beim genaueren Betrachten stellt man schnell fest, dass es bei diesem Thema zahlreiche Facetten gibt und keine One-Size-Fits-All-Lösung. Je besser Benefits auf Bedürfnisse und Lebenssituation der jeweiligen Angestellten passen, desto mehr können sie motivierend und wertschätzend wirken. Da Mitarbeiter-Benefits vielfältig gestaltet werden sollten, ist auch deren professionelle Administration wichtig. Alle diese Aspekte beleuchtet der Artikel im Folgenden:
Die Vorteile von Mitarbeiter-Benefits
Mitarbeiter-Benefits bringen zahlreiche Vorteile, die über eine einfache Gehaltserhöhung hinausgehen. Für Unternehmer haben sie vordergründig den Vorteil, dass die Personalkosten nicht dauerhaft nach oben geschraubt werden. Zudem zeigen Studien, dass monetäre Belohnungen Mitarbeiter nicht langfristig motivieren. Laut einer Meta-Studie von Tim Judge liegt die Korrelation zwischen Zufriedenheit mit dem Job und dem Gehalt bei unter zwei Prozent. Mitarbeiter, auf deren Wünsche individuell eingegangen wird, fühlen sich hingegen mehr wertgeschätzt und sind dadurch motivierter und loyaler ihren Arbeitgebern gegenüber.
Dabei ist es jedoch auch wichtig, dass diese Benefits korrekt in der Lohnabrechnung abgebildet werden können, um keine Probleme mit dem Finanzamt zu bekommen und Strafen zu riskieren. Doch moderne Software für die Lohnbuchhaltung ermöglicht es in der Regel, diese Aufgabe effizient und kostengünstig zu bewältigen. Eine kostenintensive Auslagerung an den Steuerberater ist dazu im Normalfall nicht mehr erforderlich. Doch was können Unternehmer für ihre Mitarbeiter machen, statt einfach nur den Lohn zu erhöhen?
Extra Freizeit als wertvolle Anerkennung
Es gibt zahlreiche Arbeitnehmer, die sich eher zusätzliche Urlaubstage als mehr Lohn wünschen. Davon haben auch die Unternehmer etwas, denn mehr Urlaub ermöglicht es den Mitarbeitern, sich besser zu erholen. Eine sechste Urlaubswoche, freie Tage am Geburtstag oder zusätzliche freie Zeit für ehrenamtliche Tätigkeiten sind attraktive Benefits, die die Zufriedenheit deutlich steigern, denn Maßnahmen dieser Art zeigen den Mitarbeitern, dass ihre persönliche Zeit und ihr Wohlbefinden wertgeschätzt werden.
Arbeiten, wo andere Urlaub machen
Sogenannte Workations werden immer beliebter, da sie es möglich machen, an Orten zu arbeiten, an denen andere gerne Urlaub machen. Solange Strom und Internet vorhanden sind, kann die Arbeit bei vielen Jobs problemlos erledigt werden. Ein Mitarbeiter aus dem Marketing könnte beispielsweise einige Wochen in einer Ferienwohnung am Meer verbringen. Morgens arbeitet er von der Terrasse aus mit Blick auf das Wasser und am Nachmittag nimmt er sich frei und unternimmt mit seiner Familie einen Ausflug. Solche Arbeitsaufenthalte fördern auch die Kreativität, da sie eine willkommene Abwechslung zum Büroalltag bieten.
Vierbeinige Kollegen für ein besseres Betriebsklima
Laut der Organisation „Vier Pfoten“ haben mehrere Studien gezeigt, dass Hunde soziale Unterstützung bieten, Stress reduzieren, die kognitiven Fähigkeiten und die soziale Interaktion steigern und Depressionen sowie Angstzuständen entgegenwirken können. Viele kleine und große Unternehmen erlauben deshalb mittlerweile Hunde am Arbeitsplatz.
Natürlich ist es dabei wichtig, klare Regeln aufzustellen, damit die Anwesenheit der Hunde harmonisch abläuft und die Arbeit nicht gestört wird. Wenn diese Regeln aber einmal im Unternehmen etabliert sind, profitieren alle von der entspannenden und positiven Atmosphäre, die Hunde mitbringen. Die Hundebesitzer können sich besser konzentrieren und das Betriebsklima wird insgesamt freundlicher.
Umweltfreundliche Mobilität fördern
Ein steuer- und beitragsfreies Dienstfahrrad oder E-Bike kann ebenfalls als attraktiver Benefit für umweltbewusste Mitarbeiter angeboten werden. Vielen Mitarbeitern ist das mittlerweile sogar lieber als ein Dienstwagen. Der große Vorteil für Unternehmen: Der Gesetzgeber hat die Regelung bis 2030 verlängert, dass Dienstfahrräder unter bestimmten Bedingungen steuerfrei genutzt werden können und das sogar privat. Dieser Vorteil gilt für Fahrräder und E-Bikes, die bis zu 25 Kilometer pro Stunde schnell sind.
Zuschüsse für die Kinderbetreuung
Wer bei der Gestaltung der Stellenausschreibungen besondere Vorteile anbieten möchte, sollte über Zuschüsse für die Kinderbetreuung nachdenken, denn Arbeitgeberzuschüsse zur Kinderbetreuung sind in voller Höhe steuerfrei. Damit können auch hohe Kosten für die Betreuung in exklusiven privat organisierten Einrichtungen steuerfrei erstattet werden. Begünstigt sind sowohl Sachleistungen wie betriebsinterne Kindergärten als auch Geldleistungen, wie Zuschüsse zu Kita-Gebühren. Diese Unterstützung entlastet Familien und macht das Unternehmen für potenzielle Mitarbeiter attraktiver.
Win-Win durch steuerfreue Weiterbildungen
Steuerfreie Weiterbildungen sind ebenfalls wertvoll, und zwar sowohl für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Diese Maßnahmen stellen eine echte Win-Win-Situation dar: Mitarbeiter erweitern ihre Fähigkeiten, verbessern dadurch ihre Karrierechancen im Unternehmen. Gleichzeitig profitiert das Unternehmen von besser qualifizierten Mitarbeitern, die zum Erfolg der Firma beitragen. Im Gegensatz zur Mehrzahlung beim Lohn werden dafür keine zusätzlichen Steuern fällig und das Geld wandert nicht zum Finanzamt, sondern bleibt beim Mitarbeiter beziehungsweise im Unternehmen.
Finanzielle Entlastung durch Inflationsausgleichsprämie
Die vom Bundesfinanzministerium initiierte Inflationsausgleichsprämie ist aktuell ebenfalls eine attraktive Alternative zur Gehaltserhöhung. Arbeitgeber können bis Ende 2024 ihren Beschäftigten bis zu 3.000 Euro steuer- und sozialabgabenfrei auszahlen, um die Auswirkungen der Inflation zu mildern. Diese Prämie kann in mehreren Teilbeträgen oder monatlich gewährt werden. Auch in Form von Sachleistungen kann sie geleistet werden. Dabei sind auch Beträge über 3.000 Euro möglich, der Anteil über dieser Freibetragsgrenze ist dann jedoch steuerpflichtig.